Pfusch am Bau nimmt zu – Tipps für Bauherren
Wenn Frost und Feuchtigkeit im Frühling verschwinden, wird die Arbeit auf Baustellen gestartet oder nach der Winterpause fortgesetzt. Leider zeigen verschiedene Untersuchungen, dass die Zahl der Baumängel Jahr für Jahr ansteigt.
Niemanden überrascht eine kleine Macke, die noch kurz vor Abnahme eines anspruchsvollen Bauwerkes, wie einem energetisch optimierten Wohnhaus mit innovativer Smart-Home-Ausstattung, nachgebessert wird. Sorgen bereiten allerdings zwei Studien der letzten Monate. Die Analyse zur Bauqualität des Bauherren-Schutzbundes gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung Hannover deckt auf, dass sich in Deutschland durchschnittlich 20 Mängel während der Bauphase eines Wohnhauses zeigen. Bei der Schlussabnahme werden dann noch ca. 10 weitere gefunden. Insgesamt stellt das Institut damit sogar eine Verschlechterung der Bauqualität im Vergleich zu den Vorjahren fest. Diese Qualitätsprobleme sind dabei kein rein deutsches Phänomen.
Die Wiener Unternehmensberatung KREUTZER FISCHER & PARTNER Consulting (KFP) hat insgesamt 476 Bauvorhaben des Jahres 2015 (196 Neubau- und 280 Renovierungsprojekte) einem Qualitätscheck unterzogen. In praktisch allen Neubauprojekten (99 Prozent!) musste vor und/oder nach Bauabnahme wenigstens ein Mangel behoben, bei Renovierungsprojekten musste bei mehr als zwei Drittel aller Bauvorhaben nachgebessert werden.
Diese Untersuchungsergebnisse decken sich mit den Erfahrungen aus den Beratungen in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Michael Herte trifft in seinen Beratungen auf Verbraucher, die nun Schadensbegrenzung betreiben müssen. Wenn der Bau ins Stocken geraten ist, die Mietwohnung aber schon gekündigt und die Bank langsam einen Baufortschritt zur Freigabe der Mittel wünscht, liegen die Nerven der Bauherren blank. Um Ärger vorzubeugen, empfiehlt Herte zwei Dinge:
Vor Vertragsschluss sollte die Bau- und Leistungsbeschreibung und der Bauvertrag von einem unabhängigen Gutachter geprüft werden. Während der Bauphase empfiehlt sich eine baubegleitende Qualitätskontrolle. Hier prüft ein Experte, ob der jeweilige Bauabschnitt ordnungsgemäß errichtet wurde.
Die Gutachter der Verbraucherzentrale prüfen Bauverträge sowie Bau- und Leistungsbeschreibungen, um rechtzeitig vor Baubeginn Vertragsfallen aufzudecken. Darüber hinaus erhält bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein jeder Bauherr einen unabhängigen Rat, falls ein Schadensfall eingetreten ist (siehe auch: http://www.vzsh.de/bauvertragspruefung/)
Quellen:
https://goo.gl/LbyH4p
https://goo.gl/Ja10eg
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Niemanden überrascht eine kleine Macke, die noch kurz vor Abnahme eines anspruchsvollen Bauwerkes, wie einem energetisch optimierten Wohnhaus mit innovativer Smart-Home-Ausstattung, nachgebessert wird. Sorgen bereiten allerdings zwei Studien der letzten Monate. Die Analyse zur Bauqualität des Bauherren-Schutzbundes gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung Hannover deckt auf, dass sich in Deutschland durchschnittlich 20 Mängel während der Bauphase eines Wohnhauses zeigen. Bei der Schlussabnahme werden dann noch ca. 10 weitere gefunden. Insgesamt stellt das Institut damit sogar eine Verschlechterung der Bauqualität im Vergleich zu den Vorjahren fest. Diese Qualitätsprobleme sind dabei kein rein deutsches Phänomen.
Die Wiener Unternehmensberatung KREUTZER FISCHER & PARTNER Consulting (KFP) hat insgesamt 476 Bauvorhaben des Jahres 2015 (196 Neubau- und 280 Renovierungsprojekte) einem Qualitätscheck unterzogen. In praktisch allen Neubauprojekten (99 Prozent!) musste vor und/oder nach Bauabnahme wenigstens ein Mangel behoben, bei Renovierungsprojekten musste bei mehr als zwei Drittel aller Bauvorhaben nachgebessert werden.
Diese Untersuchungsergebnisse decken sich mit den Erfahrungen aus den Beratungen in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Michael Herte trifft in seinen Beratungen auf Verbraucher, die nun Schadensbegrenzung betreiben müssen. Wenn der Bau ins Stocken geraten ist, die Mietwohnung aber schon gekündigt und die Bank langsam einen Baufortschritt zur Freigabe der Mittel wünscht, liegen die Nerven der Bauherren blank. Um Ärger vorzubeugen, empfiehlt Herte zwei Dinge:
Vor Vertragsschluss sollte die Bau- und Leistungsbeschreibung und der Bauvertrag von einem unabhängigen Gutachter geprüft werden. Während der Bauphase empfiehlt sich eine baubegleitende Qualitätskontrolle. Hier prüft ein Experte, ob der jeweilige Bauabschnitt ordnungsgemäß errichtet wurde.
Die Gutachter der Verbraucherzentrale prüfen Bauverträge sowie Bau- und Leistungsbeschreibungen, um rechtzeitig vor Baubeginn Vertragsfallen aufzudecken. Darüber hinaus erhält bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein jeder Bauherr einen unabhängigen Rat, falls ein Schadensfall eingetreten ist (siehe auch: http://www.vzsh.de/bauvertragspruefung/)
Quellen:
https://goo.gl/LbyH4p
https://goo.gl/Ja10eg
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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