Schreckgespenst oder Hirngespinst?
2,86 Millionen Dollar Schadensersatz, weil sich eine Frau mit heißem Kaffee verbrannte und auf diese Gefahr nicht hingewiesen wurde? Der berühmte Fall um die Klage gegen den Fast Food-Giganten McDonald’s wird gern und häufig als Paradebeispiel US-amerikanischer Produkthaftung zitiert. Aus Angst vor ähnlichen Klagen und exorbitanten Schadenszahlungen, zögern viele deutsche exportwillige Unternehmen, den Vertrieb ihrer Waren über den großen Teich auszuweiten. Die deutsch-amerikanische Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. mit Dependance in München begleitet deutsche Firmen bei ihrem Schritt in die USA und weiß, was es tatsächlich mit dem Schreckgespenst US-amerikanische Produkthaftung auf sich hat.
Der Fall VW
Nicht nur Einzelschicksale werden im Zusammenhang mit Produkthaftungsklagen benannt. Aktuell hält auch der Abgasskandal um Volkswagen die Welt in Atem. Der Einsatz manipulierter Datensoftware sorgte für die Verbreitung falscher Abgas- und CO2-Werte. Allein in den USA sind mehrere Millionen Fahrzeuge betroffen. Erst kürzlich erhob das US-Bundesjustizministerium Klage gegen den VW-Konzern. Dieser muss im schlimmsten Fall mit Schadenersatzzahlungen im zweistelligen Milliardenbereich rechnen. Auch US-amerikanische Halter eines betroffenen Diesel-Fahrzeugs aus dem Hause VW werden immer wieder dazu angehalten, gerichtlich gegen das Unternehmen vorzugehen, um von Schadenersatzzahlungen zu profitieren. Rechtsanwalt Skip Kohlmyer von der Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. gibt zu bedenken: „Es ist keinesfalls die Regel, dass zivilrechtliche Produkthaftungsklagen auf horrende Schadensersatzleistungen hinauslaufen. Oft verlaufen diese aufgrund mangelnder Beweise oder fehlendem konkreten Schaden im Sande.“
Gesetzliche Grundlagen
In den USA können Produkthaftungsklagen nur aufgrund von zwei Punkten veranlasst werden. „Resultiert der Schaden aus einem Produktionsfehler oder birgt eine Ware ein unvorhersehbares Gefahrenpotenzial, kann eine Klage von Einzelpersonen mit Erfolgsaussicht erhoben werden“, weiß Skip Kohlmyer. Die vermeintlich exorbitanten Schadensersatzsummen ergeben sich dabei aus einer im US-amerikanischen Gesetz verankerten Idee mit Erziehungscharakter, dem Strafschadenersatz. Hiernach zahlt der Verursacher dem Geschädigten als Strafe eine Summe, die deutlich höher liegt als der eigentliche Schaden. Hierfür müssen aber auch höhere Hürden überwunden werden. Ein solcher Strafschadenersatz wird daher nur in Ausnahmefällen verhängt.
Zwischen Schein und Sein, McDonalds-Fall gegen VW-Fall
Im sogenannten und weltweit bekannten McDonald’s-Fall wurde der Betrag von 2,86 Millionen Dollar Schadensersatz zunächst von einer Jury gewährt. Was viele nicht wissen: Diese Summe wurde später von einem Richter auf 640.000 Dollar herabgesetzt und setzt sich größtenteils aus Strafschadenersatzzahlungen zusammen. Die derzeit anlaufenden Verfahren gegen VW basieren wohl auf einer anderen Grundlage: „Da es sich weder um einen Produktionsfehler handelt, noch von der Datenmanipulation ein unvorhersehbares Risiko für den Endverbraucher ausgeht, und insbesondere dem einzelnen Verbraucher kaum ein eigener, individueller Schaden entsanden ist, geben wir keine besonders hohen Erfolgschancen für diese Klagen", sagt Rechtsanwalt Kohlmyer. Entgegen der allgemeinen Annahme, handelt es sich bei erfolgreichen Produkthaftungsklagen um Einzelfälle. Es gehen längst nicht alle US-amerikanischen Produkthaftungsklagen gegen deutsche Hersteller zugunsten des Verbrauchers aus.
Der Fall VW
Nicht nur Einzelschicksale werden im Zusammenhang mit Produkthaftungsklagen benannt. Aktuell hält auch der Abgasskandal um Volkswagen die Welt in Atem. Der Einsatz manipulierter Datensoftware sorgte für die Verbreitung falscher Abgas- und CO2-Werte. Allein in den USA sind mehrere Millionen Fahrzeuge betroffen. Erst kürzlich erhob das US-Bundesjustizministerium Klage gegen den VW-Konzern. Dieser muss im schlimmsten Fall mit Schadenersatzzahlungen im zweistelligen Milliardenbereich rechnen. Auch US-amerikanische Halter eines betroffenen Diesel-Fahrzeugs aus dem Hause VW werden immer wieder dazu angehalten, gerichtlich gegen das Unternehmen vorzugehen, um von Schadenersatzzahlungen zu profitieren. Rechtsanwalt Skip Kohlmyer von der Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. gibt zu bedenken: „Es ist keinesfalls die Regel, dass zivilrechtliche Produkthaftungsklagen auf horrende Schadensersatzleistungen hinauslaufen. Oft verlaufen diese aufgrund mangelnder Beweise oder fehlendem konkreten Schaden im Sande.“
Gesetzliche Grundlagen
In den USA können Produkthaftungsklagen nur aufgrund von zwei Punkten veranlasst werden. „Resultiert der Schaden aus einem Produktionsfehler oder birgt eine Ware ein unvorhersehbares Gefahrenpotenzial, kann eine Klage von Einzelpersonen mit Erfolgsaussicht erhoben werden“, weiß Skip Kohlmyer. Die vermeintlich exorbitanten Schadensersatzsummen ergeben sich dabei aus einer im US-amerikanischen Gesetz verankerten Idee mit Erziehungscharakter, dem Strafschadenersatz. Hiernach zahlt der Verursacher dem Geschädigten als Strafe eine Summe, die deutlich höher liegt als der eigentliche Schaden. Hierfür müssen aber auch höhere Hürden überwunden werden. Ein solcher Strafschadenersatz wird daher nur in Ausnahmefällen verhängt.
Zwischen Schein und Sein, McDonalds-Fall gegen VW-Fall
Im sogenannten und weltweit bekannten McDonald’s-Fall wurde der Betrag von 2,86 Millionen Dollar Schadensersatz zunächst von einer Jury gewährt. Was viele nicht wissen: Diese Summe wurde später von einem Richter auf 640.000 Dollar herabgesetzt und setzt sich größtenteils aus Strafschadenersatzzahlungen zusammen. Die derzeit anlaufenden Verfahren gegen VW basieren wohl auf einer anderen Grundlage: „Da es sich weder um einen Produktionsfehler handelt, noch von der Datenmanipulation ein unvorhersehbares Risiko für den Endverbraucher ausgeht, und insbesondere dem einzelnen Verbraucher kaum ein eigener, individueller Schaden entsanden ist, geben wir keine besonders hohen Erfolgschancen für diese Klagen", sagt Rechtsanwalt Kohlmyer. Entgegen der allgemeinen Annahme, handelt es sich bei erfolgreichen Produkthaftungsklagen um Einzelfälle. Es gehen längst nicht alle US-amerikanischen Produkthaftungsklagen gegen deutsche Hersteller zugunsten des Verbrauchers aus.
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