Hilfe für Unternehmer
Cornelius Ober Ingenieurbüro aus Eisenach als Beratungsunternehmen für neues Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet
Eisenach, September 2016. Anfang des Jahres 2016 wurde die Beratungsför-derung des BAFA für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen – neu ausgerichtet. Die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ wurden durch das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ersetzt. Das Förderprogramm richtet sich an bereits gegründete Unternehmen. Beratungen im Vorfeld einer Gründung fallen nicht unter dieses Förderprogramm. Allerdings darf nicht jeder die Beratungsleistung durchführen, vielmehr müssen die Berater bestimmte Kriterien erfüllen. Ab sofort zählt das Cornelius Ober Ingenieurbüro, ein Geschäftsbereich der Cornelius Ober GmbH mit Sitz in Eisenach, Thüringen zu den bei der BAFA gelisteten Beratungsunternehmen.
Nachweis der Beratungskompetenz
Die Beratungsunternehmen oder die Beraterin oder der Berater müssen mehr als 50 % ihres Umsatzes durch die Beratungstätigkeit erzielen. Die erforderlichen Fähigkeiten müssen vorhanden sein und ein entsprechender Qualitätsnachweis hinsichtlich Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe erbracht werden. Schließlich ist es notwendig, dass eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleistet ist. Um die Beratereigenschaft nachzuweisen, ist das Beratungsunternehmen verpflichtet, zusätzlich zum Qualitätsnachweis (QM-Nachweis) auch eine Beratererklärung sowie einen Lebenslauf vorzulegen.
Wer erhält eine Förderung?
Das neue Förderprogramm richtet sich an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), und Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen). Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (Unternehmen in Schwierigkeiten), fallen unabhängig vom Unternehmensalter ebenfalls unter die Förderrichtlinie. Weitere Voraussetzungen: Die Unternehmen müssen in Deutschland ansässig sein und unter die EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen fallen. Die Höhe des Zuschusses hängt von den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens ab.
Weitere Informationen unter www.c-ober.de
Eisenach, September 2016. Anfang des Jahres 2016 wurde die Beratungsför-derung des BAFA für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen – neu ausgerichtet. Die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ wurden durch das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ersetzt. Das Förderprogramm richtet sich an bereits gegründete Unternehmen. Beratungen im Vorfeld einer Gründung fallen nicht unter dieses Förderprogramm. Allerdings darf nicht jeder die Beratungsleistung durchführen, vielmehr müssen die Berater bestimmte Kriterien erfüllen. Ab sofort zählt das Cornelius Ober Ingenieurbüro, ein Geschäftsbereich der Cornelius Ober GmbH mit Sitz in Eisenach, Thüringen zu den bei der BAFA gelisteten Beratungsunternehmen.
Nachweis der Beratungskompetenz
Die Beratungsunternehmen oder die Beraterin oder der Berater müssen mehr als 50 % ihres Umsatzes durch die Beratungstätigkeit erzielen. Die erforderlichen Fähigkeiten müssen vorhanden sein und ein entsprechender Qualitätsnachweis hinsichtlich Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe erbracht werden. Schließlich ist es notwendig, dass eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleistet ist. Um die Beratereigenschaft nachzuweisen, ist das Beratungsunternehmen verpflichtet, zusätzlich zum Qualitätsnachweis (QM-Nachweis) auch eine Beratererklärung sowie einen Lebenslauf vorzulegen.
Wer erhält eine Förderung?
Das neue Förderprogramm richtet sich an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), und Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen). Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (Unternehmen in Schwierigkeiten), fallen unabhängig vom Unternehmensalter ebenfalls unter die Förderrichtlinie. Weitere Voraussetzungen: Die Unternehmen müssen in Deutschland ansässig sein und unter die EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen fallen. Die Höhe des Zuschusses hängt von den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens ab.
Weitere Informationen unter www.c-ober.de
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